Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Dienst- und Tourenplanung selbst gestalten. Diese Planung hat großen Einfluss auf den Unternehmenserfolg.
Inhaber, PDL, stellv. PDL, ggf. Teamleiter und Heimleiter
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Betriebswirtschaft in der vollstationären Pflege unter den Bedingungen des Personalbemessungsverfahren richtig verstehen und anwenden.
Inhaber, PDL, stellv. PDL und Heimleiter
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und für Wundmanager*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und für Wundmanager*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Erstellung von Pflegekalkulationen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
• Wann sind Pflegesatzkalkulationen notwendig und möglich?
• Planung der Pflegesatzkalkulation, mit welchen Schritten und welchen zeitlichen Rahmen sind zu beachten.
• Ermittlung der perspektivischen Pflegegradstruktur
• Ermittlung des Personalbedarfs unter den Bedingungen das Personalbemessungsverfahren, den Regelungen der Pflegesatzkommission zur Umsetzung des PeBeM im Kontext zum aktuell vorhandenen Mitarbeiterstruktur.
• Ableitung eines Grundschichtmodels für alle Mitarbeitergruppen aus dem Personalbedarf zur Ermittlung der Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
• Ermittlung der perspektivischen jährlichen Personalkosten nach Mitarbeitergruppen unter den Bedingungen das Tariftreuegesetz.
• Ermittlung der perspektivischen Sachkosten unter Beachtung der aktuellen Inflationsrate.
• Einreichung der Antragsunterlagen unter Mitwirkung des Heimbeirates
• Information der Bewohner gemäß Wohnbetreuungsvertragsgesetz
• Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger Tipps und Tricks der Verhandlungsführung
• Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung und Umsetzung im Unternehmen.
Inhaber, PDL, stellv. PDL und Heimleiter
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und Wundmanager*innen geeignet.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege und Wundmanagement eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Betriebswirtschaft in der ambulanten Pflege verstehen und anwenden.
Inhaber, PDL, stellv. PDL und Heimleiter
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
In privatwirtschaftlich geführten Pflegeeinrichtungen vollzieht sich zeit ca. 3 Jahren ein Generationswechsel. Die Inhaber suchen einen Nachfolger. Sie wollten Ihre Firmen einen würdigen Nachfolger übergeben der ihr Lebenswerk in ihrem Sinne fortführt. Gleichzeitig wollen sie mit der Veräußerung ihrer Firma das Leben im Ruhestand absichern.
Finanzierungsansätze zur Gestaltung der Kaufpreisfinanzierung aus Sicht des Käufers
Alle diese Fragen und Abläufe übermitteln wir Ihnen am praktischen Beispiel!
Inhaber, Leitungskräfte von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen